Sicherheitstraining für externe und temporäre Mitarbeiter

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Leitbild

Die Mitarbeitenden der Goldenberger Elektro AG tragen mit ihrer wertvollen Arbeit zum Erfolg des Unternehmens bei. Nur mit gesundem und leistungsfähigem Personal kann die Zukunft des Unternehmens gesichert werden. Folgende Leitsätze werden in der Goldenberger Elektro AG gelebt.

  • Die Sicherheit und die Gesundheit des Menschen stehen vor der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
  • Die Goldenberger Elektro AG stellt die Sicherheit der Mitarbeitenden durch regelmässige Ausbildung sicher. Durch die Ausbildungen wird die Selbstverantwortung der Mitarbeiter gefördert.
  • Die Sicherheitsbestimmungen gelten für alle und werden konsequent durchgesetzt.
  • Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin trägt Sorge dafür, dass die Sicherheit bei allen Tätigkeiten an höchster Stelle steht und meldet oder korrigiert sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich.
  • Die Goldenberger Elektro AG pflegt ein familiäres Verhältnis. Mobbing wird nicht toleriert. Bei Unstimmigkeiten wird durch Gespräche eine Lösung gefunden.

Sicherheitsziele

  1. Die 5+5 Sicherheitsregeln sind für jeden Mitarbeitenden klar. Es gibt keine Unfälle durch das Missachten der 5+5 Sicherheitsregeln.
  2. Alle Mitarbeitenden tragen jederzeit den Umständen entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  3. Zur persönlichen Sicherheit werden fehlerhafte PSA und Arbeitsmittel unverzüglich repariert oder ersetzt.
  4. Werden bei Mitarbeitenden fehlerhafte PSA oder Arbeitsmittel festgestellt, macht man diese Personen darauf aufmerksam.
  5. Den Sicherheitsanweisungen der verantwortlichen Personen wird ohne Widerspruch Folge geleistet.
  6. Jeder Unfall wird dem Vorgesetzten unverzüglich gemeldet und – wenn nötig – ärztlich abgeklärt, damit Folgeschäden durch zu späte ärztliche Konsultation ausgeschlossen werden.

Sicherheitsorganisation

Bei Fragen zu der Baustellenorganisation und weiteren Aspekten der Sicherheit den Bauleiter kontaktieren.

Ausbildung, Instruktion, Information

Für Leiharbeiter und Temporäre gibt es diese Einführung. Diese wird mit dem ausgefüllten Kontaktformular bestätigt.

Sicherheitsregeln

5+5 lebenswichtige Regeln Elektrizität

Für das Arbeiten an elektrischen Anlagen gelten die 5+5 lebenswichtigen Regeln im Umgang mit Elektrizität:

  1. Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt.
  2. Wir führen Arbeiten nur aus, wenn wir dafür geschult und berechtigt sind.
  3. Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln.
  4. Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung.
  5. Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen wurden.

Bei der Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage muss zwingend eine Erstprüfung gemacht werden. Diese beinhaltet die Sichtprüfung sowie das Durchführen und Protokollieren der Messungen. Die bestehende Checkliste und das Mess- und Prüfprotokoll sind im Projektordner abgelegt.

  1. Freischalten und allseitig trennen.
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
  3. Auf Spannungsfreiheit prüfen. Dazu sind nur nach EN 61243-3 zugelassene Geräte zu verwenden.
  4. Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen.
  5. Erden und Kurzschliessen.

Zur Feststellung der Spannungslosigkeit ist ein Prüfgerät nach EN 61243-3 zu verwenden. Dieses muss auch ohne Batterien Spannung erkennen und alarmieren. Das NIV-Messgerät von FLUKE erfüllt diese Anforderung nicht.
Das Arbeiten unter Spannung ist bei der Goldenberger Elektro AG verboten. Ausgenommen sind
Messungen an Niederspannungsanlagen unter Einhaltung der Sicherheitsweisungen (AuS 1).

10 lebenswichtige Regeln für die Branchen der Gebäudetechnik

  1. Auf Improvisationen verzichten.
  2. Absturzkanten sichern – ab einer Absturzhöhe von 2 m.
  3. Sichere Arbeitsgerüste einsetzen.
  4. Täglich Gerüste kontrollieren.
  5. Bodenöffnungen und Dachöffnungen sichern.
  6. Wandöffnungen sichern.
  7. Leitern richtig einsetzen.
  8. Nur Steckdosen mit FI-Schutz benutzen.
  9. Vor Asbest-Staub schützen.
  10. Schutzausrüstung tragen.

Arbeiten mit Leitern

    Folgende Grundsätze müssen eingehalten werden:

    • Jede Leiter ist vor jedem Einsatz auf Schäden zu prüfen.
    • Bei Arbeiten mit einer Absturzhöhe über 2 m ab Standfläche sind Massnahmen gegen Absturz zu treffen. Z.B. mobile Podestleiter mit Rundum-Seitenschutz, Rollgerüst, Hubarbeitsbühne (Kursnachweis und Instruktion wird benötigt) oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) usw.
    • Der Untergrund und die Umgebung müssen geprüft werden.
    • Bei einer Anstellleiter muss der Leiterkopf sicher angestellt werden können.
    • Tritte werden nur bis zu einer Standhöhe von 1 m verwendet.
    • Eine Bockleiter/Stehleiter ist keine Anstellleiter!
    • Eine Bockleiter/Stehleiter ist kein Zugangsmittel!

    Beim Besteigen einer Leiter gelten die folgenden Grundsätze:

    1. Zuerst die Sichtprüfung. Ist die Leiter beschädigt und steht sie sicher.
    2. Die Leiter muss gegen Wegrutschen, Drehen und Kippen gesichert werden.
    3. Blick und Körper immer zur Leiter richten.
    4. Beim Auf- und Abwärtssteigen mit beiden Händen sicher festhalten.
    5. Gute Schuhe mit rutschfester Sohle tragen.
    6. Leichtes Werkzeug und Material in geeigneten Tragemitteln mitführen.

    Für Bock- und Stehleitern gilt zusätzlich folgendes:

    • Die obersten 2 Stufen dürfen nicht begangen werden.

    Für Anstellleitern gilt zusätzlich:

    • Der Anstellwinkel soll etwa 70 Grad betragen. Dies kann mit dem Ellenbogentest kontrolliert werden.
    • Die obersten 3 Stufen dürfen nicht begangen werden.
    • Beim Überstieg muss die Leiter die Ausstiegskante um mindestens 1 m überragen.

    Defekte Leitern werden sofort repariert oder an den Bauleiter abgegeben. Die Leitern müssen die Normen EN 131 und EN 14183 erfüllen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie den Sicherheitsrichtlinien der SUVA ist jeder Mitarbeitende verpflichtet, die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA) während der Arbeit zu tragen. Jeder Mitarbeitende hat eine persönliche Schutzausrüstung. Die Schutzausrüstung besteht aus:

  1. Sicherheitsschuhe S3 (S3 = Zehenschutzkappe + wasserdicht + Durchtrittschutz + Profilsohle)
    Das Tragen der Sicherheitsschuhe ist in jeder Situation Pflicht. Bei Kunden zuhause können Überzieher aufgezogen werden.
  2. Gehörschutz (Kapselgehörschutz und Gehörstöpsel)
    Bei Lärm (ab 85 dB) muss der Gehörschutz getragen werden.
  3. Schutzbrille
    Bei Arbeiten mit Gefahr für die Augen (z.B. Bohren, «Flexen», Ausputzen, Spitzen, Fräsen, …) muss die Schutzbrille getragen werden. Eine korrigierte Brille ist keine Schutzbrille.
  4. Sonnenbrille
    Muss bei starker Sonneneinstrahlung getragen werden.
  5. Helm
    Muss auf dem Rohbau immer getragen werden. Sobald ein Kran oder ein Gerüst vorhanden ist, gilt Helmpflicht. Bei Arbeiten im Freien und Sonneneinstrahlung ist ein Nackenschutz zu tragen.
  6. Maske FFP2
    Muss bei Arbeiten mit Staub (z.B. Spitzen und Fräsen) getragen werden.
  7. Maske FFP3
    Bei Asbestsanierungen werden nur FFP3-Masken verwendet. Arbeiten an Asbesthaltigen Anlagen und Gebäudeteilen muss zuerst mit dem Bauleiter abgesprochen werden.
  8. Handschuhe
    Schützen vor Durchströmung, Kälte, Nässe oder mechanischer Beanspruchung. Passende Handschuhe für die genannten Umwelteinflüsse stehen zur Verfügung.
  9. PSAgA
    Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss bei Absturzgefahr getragen werden. Diese Arbeiten dürfen nur von geschulten Mitarbeitenden ausgeführt werden.

Wenn Teile der PSA defekt oder beschädigt sind, werden diese ersetzt.

Notfallorganisation

Eine Notfallapotheke ist im Auto von jedem Mitarbeiter der Goldenberger Elektro AG sowie auf den Baustellen.

Pausen

Pausen dienen zur Erholung, Ernährung und Freizeit. Folgende minimalen Pausenzeiten sind einzuhalten:

  • Ab 5.5 h muss 0.25 h Pause gemacht werden.
  • Ab 7 h muss 0.5 h Pause gemacht werden.
  • Ab 9 h muss 1 h Pause gemacht werden.

Die Pausen müssen in der Mitte der Arbeitszeit eingeteilt werden. Pausen von mehr als 0.5 h dürfen eingeteilt werden, solange die Hauptpause zur Mitte der Arbeitszeit mindestens 0.5 h beträgt.

Gefahrenstoffe

Gefahrenstoffe werden nur nach Einweisung von dem Bauleiter verwendet.

Allgemeines

Sicherheitsrichtlininen vom eigenen Betrieb oder Temporärburo gelten ebenfalls. An die Richtlinien der Suva muss sich jeder halten.

Damit das Arbeitsverhältnis angetreten werden kann, müssen alle untenstehenden Bedingungen erfüllt sein.

Sicherheitstraining

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